Die Einstufung der Beeinträchtigung der Selbständigkeit als Kriterium für die Zuerkennung des Pflegegeldes erfolgt nach einem vorgefertigten Punkteschema. Hier ist jedoch anzumerken, dass man zwischen einer geringen Beeinträchtigung beim Pflegegrad 1 bis zu einer schwersten Beeinträchtigung bei der Einordnung in die Pflegestufe 5 unterscheiden muss. Das Punkteschema wurde eingeführt, damit die Einordnung in die jeweilige …
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