Der Grad der Selbständigkeit als Kriterium für die Höhe des Pflegegeldes

Der Grad der Selbständigkeit als Kriterium für die Höhe des Pflegegeldes

Der Grad der Selbständigkeit als Kriterium für die Höhe des PflegegeldesDie Einstufung der Beeinträchtigung der Selbständigkeit als Kriterium für die Zuerkennung des Pflegegeldes erfolgt nach einem vorgefertigten Punkteschema. Hier ist jedoch anzumerken, dass man zwischen einer geringen Beeinträchtigung beim Pflegegrad 1 bis zu einer schwersten Beeinträchtigung bei der Einordnung in die Pflegestufe 5 unterscheiden muss. Das Punkteschema wurde eingeführt, damit die Einordnung in die jeweilige Kategorie nach einem geordneten Schema erfolgen kann. Das Punkteschema ermöglicht die Feststellung des Pflegegrades aufgrund Punkte, die bei bestimmten Gebrechen bzw. dessen Schwere zu vergeben sind. Die Einordung und Bewertung erfolgt durch einen Gutachter im Auftrag des Pflegeamtes.

Kompetente Beratung sichert die finanziellen Ansprüche vor dem Pflegeamt

Viele Experten empfehlen auch die Inanspruchnahme eines privaten Gutachters, um die Pflegebedürftigkeit zu untermauern und damit auch eine höhere finanzielle Zuwendung zu erhalten. Viele Betroffene sprechen in diesem Zusammenhang auch von einer gerechten Einstufung in die Pflegestufe. Das Punkteschema reicht von einer Mindestpunkteanzahl von knapp über 10 Punkten und erreicht die Maximalpunkteanzahl Hundert die bei der Erreichung der Pflegestufe 5 erreicht werden muss. Damit bestimmt sich auch die Definition der jeweiligen Pflegestufe auf, die bereits vorhin kurz hingewiesen wurde. Während man in der Pflegestufe 1 von einer geringen Beeinträchtigung spricht, ist die Pflegegrad 2 Definition nach einer erheblichen Beeinträchtigung einzuordnen. Hier fallen jene Personen herein, die bei der Begutachtung eine Punkteanzahl von knapp fünfzig erreichen, wobei aber anzumerken ist, dass der Spielraum der Punktezahl sehr stark variiert. Zwischen knapp 30 Punkten und den erforderlichen beinahe 50 Punkten ist erheblicher Spielraum.

Welche finanziellen Zuwendungen sind mit dem Erreichen der Pflegestufe 2 verbunden?

Mit dem Erreichen der Pflegestufe 2 können die Anspruchsberechtigten mit erheblichen finanziellen Zuschüssen rechnen. Es ist die erste Stufe, bei der überhaupt finanzielle Zuwendungen ausbezahlt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass Bezieher des Pflegegeldes 1 keine Zuwendungen erhalten. Diese beschränken sich im weiteren Sinne allenfalls auf einen Kostenersatz für Pflegehilfsmittel und Zuschüsse bei einem erforderlichen Umbau des Eigenheims. Immerhin erhält der Betroffene aber bei einer Einstufung in die Pflegestufe 2 einen Zuschuss in Höhe von knapp EUR 500 pro Monat. Es ist wichtig auch auf die Motivation des Gesetzgebers hinzuweisen, da dies auch immer wieder in Beratungsgesprächen betont wird.

Ergänzend siehe auch: Herausforderungen bei der Pflege in Deutschland

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