Betreuungsverfügung

Ergotherapie Lexikon

Betreuungsverfügung: Mit einer Betreuungsverfügung legt man schriftlich seinen Willen nieder, was passieren soll, wenn man betreuungsbedürftig wird. Dieser Zustand kann nach einem Unfall oder einer schwerwiegenden Erkrankung eintreten. In solch einem Fall muss ein anderer Mensch für den Erkrankten in seinem Sinne handeln. Liegt keine Betreuungsverfügung vor, wird ein Betreuer vom Amtsgericht bestellt. Hat man …