Gründung und Organisation der ersten eigenen Praxis

Ergotherapie, Selbständig machen - das müssen Sie beachten.

Ergotherapie, Selbständig machen - das müssen Sie beachten.Wer sich als Ergotherapeut selbstständig machen will, benötigt mehr als nur eine fundierte Ausbildung und Empathie für die Patienten – denn wie alle Heil- und Pflegeberufe ist die Ausübung des Berufs des Ergotherapeuten gesetzlich stark überwacht. Besonders, wenn der Betrieb einer eigenen Praxis oder die selbstständige Arbeit als Ergotherapeut geplant sind, gilt es, viele Regeln zu beachten.

Erforderliche Voraussetzungen und Qualifikationen

Zwar ist die Arbeit als Ergotherapeut nach erfolgreichem Nachweis der Berufskunde möglich – eine eigene Praxis erfordert aber weitere Zulassungen. Dies gilt besonders, wenn die Abrechnung der Behandlung von Kassenpatienten möglich sein soll – ansonsten bleibt nur die Behandlung von privat zahlenden Patienten. Neben dem Sachkundenachweis sind es vor allem drei Kriterien, die zur Eröffnung der abrechnungsberechtigten Praxis benötigt werden:

– Es müssen regelgerecht ausgestattete Praxisräume vorhanden sein;
– Die Rahmenverträge mit den Krankenkassen müssen anerkannt werden;
– Der Ergotherapeut muss seinen Patienten ganztägig zur Verfügung stehen;

Die gesetzlichen Regelungen zur Abrechnungsberechtigungen sind im §124 SGB V und den darauf aufbauenden Zulassungsempfehlungen geregelt. Die früher mögliche ausnahmsweise Zulassung zur Abrechnungsberechtigung bei mobilen Praxen, die oftmals unter der Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden standen, gibt es inzwischen nicht mehr.

Eine Alternative zur Eröffnung der eigenen Praxis bildet die Arbeit als nicht angestellte Honorarkraft in einer bereits bestehenden Praxis. Hierbei ist zu beachten, dass der Praxisinhaber die Abrechnungsverantwortung gegenüber den Krankenkassen trägt und deswegen auch für die fachliche Aufsicht des auf Honorarbasis arbeitenden Ergotherapeuten zuständig ist.

Hier gibt es mehr Informationen zum Beruf des Ergotherapeuten.

Das eigene Unternehmen anmelden

Heilmittelerbringer, also auch Ergotherapeuten, gehören nach §18 Einkommensteuergesetz zu den Freiberuflern. Deswegen sind sie nicht gewerbesteuerpflichtig, es sei denn, sie gründen ein gewerbesteuerpflichtiges Unternehmen, zum Beispiel eine GmbH. Die Anmeldung des Unternehmens erfolgt also beim Finanzamt, nicht beim Gewerbeamt. Nach der Anmeldung teilt das Finanzamt eine Steuernummer zu, eine Pflichtmitgliedschaft in Kammern und Verbänden besteht für Ergotherapeuten nicht.

Etwas schwieriger wird es mit der Umsatzsteuer. Zwar sind Leistungen, die im Rahmen einer ärztlichen Verordnung oder im Rahmen von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen nicht umsatzsteuerpflichtig, andere Leistungen aber sehr wohl. Wird eine Behandlung zum Beispiel im Nachgang zu einer ärztlichen Verordnung erbracht, ist diese Leistung unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer abzurechnen – es sei denn, der Ergotherapeut verfügt zusätzlich über eine Zulassung als Heilpraktiker. Vor der Eröffnung einer Praxis lohnt es sich in jedem Fall, einen Steuerberater zu konsultieren, um alle geplanten Leistungen bereits im Vorfeld korrekt abrechnen zu können.

Hier gibt’s mehr Informationen zum Thema Freiberufler.

Der Businessplan für Ergotherapeuten

Zu jeder soliden Geschäftsgründung gehört ein ebenso solider Businessplan. Dieser wird nicht nur benötigt, um Fördergelder oder Kredite seriös begründen zu können – eine gründliche Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung ist auch für den zukünftigen Unternehmer selbst Pflicht, um das eigene Geschäft auf eine solide Basis stellen zu können.

Neben der buchhalterischen Berücksichtigung der projektierten Rentabilität und einem vor allem für das erste Geschäftsjahr sehr genauen Liquiditätsplan kommt für Ergotherapeuten noch ein weiterer Punkt hinzu: Der durchschnittliche Umsatz von Ergotherapiepraxen schwankt in Deutschland von Bundesland zu Bundesland sehr stark. Hier ergeben sich Umsatzunterschiede von bis zu 30 Prozent bei einer identischen Anzahl von Versicherten in einem Gebiet.

Die Finanzierung der eigenen Praxis

Finanzierung der PraxisWer eine eigene Praxis aufbauen und ausstatten will, benötigt dafür gerade in den ersten Jahren einiges an Kapital. Neben dem Gang zur Hausbank gibt es jedoch weitere, zum Teil erheblich günstigere Möglichkeiten, eine Starthilfe zu bekommen. Die schlechte Nachricht zuerst: Ganz ohne eigenes Geld wird es nicht gehen, denn sowohl Banken als auch Förder-Fonds setzen immer ein bestimmtes Maß an Eigenleistung voraus. Diese nur in Form von Arbeit zu erbringen, wird zumeist nicht anerkannt.

Ist ein solider Businessplan erstellt und das Eigenkapital steht zur Verfügung, können Fördermittel gesucht und beantragt werden. Kleine und mittlere Unternehmen können in Deutschland zum Beispiel Finanzierunghilfen des ERP-Förderprogramms der Europäischen Union in Anspruch nehmen. Eine weitere Möglichkeit sind Gelder der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die ebenfalls sehr günstige Förderdarlehen für Existenzgründer vergibt. Zusätzlich bieten viele Kommunen in Deutschland Existenzgründern mit überzeugenden Konzepten Anschubfinanzierungen in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Die erste eigene Praxis einrichten

Wird die erste eigene Praxis eingerichtet, ist zu starke Sparsamkeit hier keine gute Investition in die Zukunft. Denn nicht nur muss die neue Praxis für eine Zulassung bei den Krankenkassen bestimmten Standards entsprechen. Die Praxis ist vor allem eines: die Visitenkarte des Ergotherapeuten. Unsere Partner von gaerner.de haben für die Neugründung von Praxen spezielle Angebote, um bereits zur Eröffnung des eigenen Geschäfts günstig, aber repräsentativ die eigenen Räume vollständig auszustatten. Zudem werden auch ergonomische Tische und Stühle geführt, was bei der Ausstattung der eigenen Praxis nur von Vorteil sein kann.

Wichtig ist, dass nicht nur die Behandlung der Patienten in den eigenen Räumen stattfinden kann, sondern dass auch Platz für die Büroarbeit und Organisation vorhanden ist. Denn wenn die Praxis erfolgreich finanziert und gegründet wurde, werden auch die Patienten kommen. Und deswegen neben der Freude an der Arbeit eben auch die Verwaltung des neuen, eigenen Unternehmens.

Patienten und Mitarbeiter halten

Wenn der Praxisbetrieb dann eine Weile läuft macht es Sinn darüber nachzudenken, wie man Mitarbeitern und Patienten eine kleine Freude machen kann um sie langfristig an die Praxis zu binden. Eine schöne Idee sind da z. B. Postkarten zu Weihnachten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert