Betreuungsverfügung: Mit einer Betreuungsverfügung legt man schriftlich seinen Willen nieder, was passieren soll, wenn man betreuungsbedürftig wird. Dieser Zustand kann nach einem Unfall oder einer schwerwiegenden Erkrankung eintreten. In solch einem Fall muss ein anderer Mensch für den Erkrankten in seinem Sinne handeln.
Liegt keine Betreuungsverfügung vor, wird ein Betreuer vom Amtsgericht bestellt. Hat man im Vorfeld eine solche Verfügung aufgesetzt, kann man dort festhalten, wer als Betreuer gewünscht ist, ob der Erkrankte im Krankenhaus, Eigenheim, Pflegeheim oder ähnlichem gepflegt werden soll und wer diese Aufgaben wahrnimmt. Auch Inhalte, die in einer Patientenverfügung zu finden sind, können in einer Betreuungsverfügung stehen.