Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft hat die Aufgabe, Verletzungen und Erkrankungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Sie erstellen Unfallverhütungsvorschriften, die vom Arbeitgeber umgesetzt werden müssen. Damit sie eingehalten werden, werden sie von speziellen Aufsichtspersonen mit hoheitlichen Befugnissen überwacht. Erkrankt ein Arbeitnehmer aufgrund seines Berufes oder verletzt sich am Arbeitsplatz, ist die Berufsgenossenschaft damit beauftragt, Krankheit und mögliche Folgen zu lindern. Zu diesem Zweck arbeitet sie mit Krankenhäusern und Ärzten zusammen.
Ein BG-Patient ist ein Patient, der durch die Berufsgenossenschaft rehabilitiert wird. Die Rehabilitation beschränkt sich nicht nur auf den medizinischen Bereich, sondern umfasst berufliche sowie soziale Aspekte.