Heilmittelverordnung

Ergotherapie Lexikon

Heilmittelverordnung:Die Heilmittelverordnung ist ein anderes Wort für das ärztliche Rezept und beschreibt, welche Heilmittel, also Behandlungen, dem Patienten verschrieben werden. In den Heilmittel-Richtlinien beziehungsweise dem Heilmittelkatalog sind diese Behandlungen katalogisiert.

In Bezug auf die Ergotherapie kann der Arzt verschiedene Maßnahmen verschreiben, die unterschiedliche Schwerpunkte haben. Zum einen sind motorisch-funktionelle Behandlungen möglich, bei denen Bewegungsfähigkeiten trainiert werden. Hierzu zählt zum Beispiel ein Gelenkschutztraining. Bei sensomotorisch-perzeptiven Behandlungen werden Betroffene behandelt, die unter eingeschränkten Sinnesfunktionen, Wahrnehmungen (siehe Lexikonartikel Wahrnehmung), kognitiven Fähigkeiten (siehe Lexikonartikel Kognition) oder ähnlichen Beschwerden leiden.
Verordnet ein Arzt Maßnahmen, die neuropsychologisch orientiert sind, versuchen Ergotherapeuten, kognitive Fähigkeiten zu stärken, so dass der Alltag möglichst selbstständig geführt werden kann.Bei psychisch-funktionellen Behandlungen verschreibt der Arzt Maßnahmen, die zu einer verbesserten Wahrnehmung des eigenen Körpers und der Umwelt führen.

Die Thermotherapie zählt zu den ergänzenden Heilmitteln und kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlungen verordnet werden.

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